Kriterien zur Verurteilung

zwischen Disziplinareinheit und Militärgefängnis
Kamenzer
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Registriert: 11 Aug 2012, 15:30

Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Kamenzer »

Hallo Lacrimo und Detlef,

ich möchte Danke sagen. Lacrimo, für Deine ehrliche Meinung und Detlef, dass Du uns wieder auf den rechten Pfad zurück geführt hast (Kriterien zur Verurteilung). So war es bei mir, die Verwaltung 2000 hat nach meinen Vermutungen das Strafmaß schon vorher festgelegt, bevor überhaupt die Verhandlung durchgeführt wurde. Ich hatte einen Stabsfeldwebel aus unserer Kompanie gefragt, wo ich annahm der ist bei diesem Verein, was ich bekommen würde. Er sagte mir 5 Monate, dass war auch das Urteil, das mir das Militärgericht aussprach.

MfG der Kamenzer
Lacrimo

Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Lacrimo »

Hallo Detlef und Kamenzer,

ich möchte Euch beiden danken, ich hab mich nie in diesem Forum an Nebenschauplätzen aufgehalten oder dran beteiligt, aber diese Zeilen mussten so geschrieben werden. Es ist eigentlich schade, das man vom Thema abgekommen ist.
Lieber Detlef, ja es ist nicht leicht zu verstehen, ich wurde wegen einer Unterlassenen Fahnenflucht im schweren Fall verurteilt, die beiden wollten erst nach West-Berlin abhauen, wurde aber wieder verworfen, und so sind sie in Richtung Westgrenze im Süden. Das Unternehmen ist aus heutiger Sicht Wahnsinn. Der DDR-Apparat hat so reagiert, wie er es getan hat und die Staatsicherheit trat in mein Leben. Ich hatte keine Ahnung wie die arbeiten, aber so eine Angst hatte ich danach nie wieder in meinem Leben.
An Dich, lieber Kamenzer, möchte ich schreiben, das Du es ganz genau beschrieben hast, das Urteil stand vorher schon fest, es war alles Show, was sie abgeliefert haben, ich hab nie verstanden, was sie, wem, beweisen wollten, denn der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Meinen Anwalt (1200 DDR-Mark) hab ich kurz vor der Verhandlung kennengelernt, und der sagte, wir wollen versuchen unter zwei Jahre zu bleiben. Ich dachte damals wirklich ich komm auf Bewährung raus.
Es war, wie Detlef es schreibt, alles willkürlich, wo wolltest du in so einer Situation Recht kriegen. Die Kommunisten haben dir keine Chance gelassen um wieder normal eingegliedert zu werden - sie haben Menschen zerstört, sowas kann man nicht vergessen, noch vergeben.

Viele Grüße Ingolf
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MSG 187/78
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Registriert: 26 Mär 2014, 15:27

Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von MSG 187/78 »

Hallo zusammen!
Zu meiner Zeit war Schwedt noch dem Strafvollzug unterstellt und es kam auch ein Leutnant zu den MSG, also nicht nur Soldaten und Unteroffiziere. P.S. Allerdings wurde er sofort Gruppenführer.

Was das Strafmaß angeht, es stand fest. Nach dem Prozess wurde das Urteil verlesen, (in Maschine geschrieben, ohne das eine Sekretärin anwesend war), abgestempelt und mir zur Unterschrift vorgelegt. Urteil 10 Monate. MSG187/78
Schwedt konnte mich nicht brechen, es hat mich stärker gemacht !!!
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