Kriterien zur Verurteilung

zwischen Disziplinareinheit und Militärgefängnis
Frank12
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Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Frank12 »

Hallo !

Mich würde einmal interessieren,für welche Vergehen man überhaupt nach Schwedt kam.
Wurde mit der Bestrafung auch eine Degradierung vollzogen ?


Frank12
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Dresdner
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Dresdner »

@Frank
Die Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten, also fange ich mal an :

Es gab zwei Möglichkeiten nach Schwedt zu kommen:

In die sogenannte Disziplinareinheit (DE) bis zu 3 Monaten aufgrund eines Befehles ab Regimentskommandeur aufwärts.
Das ist ausführlich in der DV 010/06 geregelt.
(Stelle ich demnächst mal hier ein.)
Gründe können viele sein : Befehlswiedersetzung , Disziplinarverstöße insbesondere EK-Bewegung ,Alkohol, unerlaubte Entfernung vom Standort, versuchte Fahnenflucht

Die zweite Möglichkeit ist die Verurteilung durch ein Militärgericht und ein Urteil mit Freiheitsentzug bis zu 2 Jahre.
z.B. schwere Befehlsverweigerung

In Schwedt sind grundsätzlich nur Soldaten und Uff. zur Verbüßung der Strafe hingekommen.
Da war in aller Regel nicht viel mit Degradierung .

Hoffe, das reicht erst einmal...für den Anfang
Dresdner
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Macky
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Macky »

@ Frank

Wenn Du mal bitte in der Rubrik "Welche Vergehen reichten aus um nach Schwedt zu kommen" schaust , dann wird Deine Frage zum größten Teil beantwortet, aber zu dem zweiten Teil kann ich Dir sagen, das ich nicht degradiert wurde, aber wie es bei den Strafgefangenen aussah kann ich Dir nicht sagen.
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Dresdner
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Dresdner »

Macky hat geschrieben:@ Frank

aber wie es bei den Strafgefangenen aussah kann ich Dir nicht sagen.
da ja nach schwedt nur soldaten /Gefreite und Uffz. kamen, was will man da viel degradieren?
Bisher ist es nur ein Gerücht, das man z.B. einen Leutnat zum Soldaten degradierte und dann nach
Schwedt schickte, so was ist bisher nicht belegt.

Offiziere wurde degradiert , aus der NVA ausgestoßen und ggf. in einem MdI Gefängnis zur Verbüßung einer
Freiheitsstrafe eingeliefert

Dresdner
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Macky
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Macky »

da ja nach schwedt nur soldaten /Gefreite und Uffz. kamen, was will man da viel degradieren?
Aber bei Gefreiten und Unteroffiziersdienstgraden ging es rein theoretisch trotzdem noch!!!
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Steffen
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Steffen »

Mit der Bestrafung " Dienst in der Disziplinareinheit " wurde nicht degradiert. Die Degradierung war war eine Bestrafung gemäß der DV 010/0/ 006 genauso wie die Bestrafung " Dienst in der Diszipliareinheit ". Beides waren getrennte Bestrafungen. Eine zog nicht die andere nach sich.
Was den Militärstrafvollzug betrifft, so ist mir ein Beispiel bekannt, dass der Bestrafte vor der Verurteilung vom Obermaat zum Matrosen degradiert wurde und danach gem. §§ 214 und 220 StGB zu 1 Jahr und 6 Monate verurteilt worden ist.
bierbomber1
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von bierbomber1 »

Ich bin als Uffz. rein und als Uffz. wieder raus.In der zwischenzeit wurde ich nur mit Militärstrafgefangener angesprochen.Wir hatten ganz normale Strafbekleidung ohne Schulterstücke.Es gab keinen Unterschied zwischen den Gefangenen mehr.
KaneTheCursed
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von KaneTheCursed »

bierbomber1 hat geschrieben:Ich bin als Uffz. rein und als Uffz. wieder raus.In der zwischenzeit wurde ich nur mit Militärstrafgefangener angesprochen.Wir hatten ganz normale Strafbekleidung ohne Schulterstücke.Es gab keinen Unterschied zwischen den Gefangenen mehr.
jo, genauso war es bei mir auch, als maat rein als maat raus.
ich wurde erst beim zweiten mal degradiert und in unehren entlassen aus der armee.

h.
http://www.youtube.com/user/DrakeVinge/videos
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zippl65
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von zippl65 »

Hallo Kameraden,

wöfür man nach Schwedt, in den Strafvollzug, kommen konnte war sehr manigfaltig, es waren alle Delikte, wie im Zivilen, für die man mit nicht mehr als 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft wurde und dann kamen die vielen interessanten militärischen und politischen Delikte dazu. Die zweiteren kann man meiner Meinung nach nicht genau festlegen, weil die Meisten einfach in keinem Gesetzbuch nachzulesen waren und die Urteile dann mit anderen Delikten begründet wurden. (z.B. hatten wir auch in der DDR und bei der NVA: "DAS RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG" wie damit seitens des Staates umgegangen wurde ist ja hinlänglich bekannt, somit lautete das Urteil, wenn mann etwas Falsches gesagt hatte, einfach Wehrkraftzersetzung und schwup war man in Schwedt. Eine Begründung wurde immer gefunden!

Eine Degradierung musste, meines Wissens nach, durch die Einheit vor einer Verurteilung vollzogen werden. Nach meiner Verurteilung fragte der Richter mich: sind sie noch Unteroffizier, dann hat man bei ihnen wol etwas vergessen!
Vorteil der vergessenen Degradierung war für mich mehr Geld in Schwedt. Soweit ich mich erinnern kann hatte ich im Monat 110,- Mark und ein Soldatendienstgrad 70,- Mark.

Gruss, Hartmut
axel

Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von axel »

mein "verbrechen" lag darin, dass ich einem kameraden sagte: lass ihn, die bullen sind doch sowieso alles schmarotzer. man hat dann befehlsverweigerung draus gemacht, das reicht schonmal für schwedt. dann noch paar zeugen gekauft und fertig war die soße. der, der gesagt hatte: "was ist das, ein bulle? schmeißt die sau ins wasser" bekam übrigens 12 monate. ich 15. davor aber 10 tage bau, ausgesprochen vom kc, der damit eine weitere verurteilung verhindern wollte. dazu gabs noch ne degradierung vom gefreiten zum soldaten und aberkennung aller auszeichnungen. die quali hat mir der spiess in der einheit erst paar tage vor der entlassung von der einheit zurück gegeben, wie gnädig :-)
wenn ein offizier zum soldaten degradiert wurde, dann war er automatisch zivilist und ging in den normalen knast. wir hatten einen berufsuzz. aber von dem denken wir, dass er als IM drin war. seine entlassung war recht misteriös. ohne vorankündigung ruck zuck weg.
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