Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

baustus
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Registriert: 26 Dez 2009, 17:35

Re: Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

Beitrag von baustus »

offener Vollzug sagt mir gar nichts. die militärstrafgefangenen, die ich kenne haben alle samt in der kabellampenmontage im lager gearbeitet. das war jan. febr. märz 1983

baustus
KaneTheCursed
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Re: Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

Beitrag von KaneTheCursed »

januar, februar, mærz 83 war ich auch noch da.
vorne in der kompanie neben dem schalterbau.
wir haben auch ausserhalb gearbeitet, pinnow und so.
geschlossener vollzug ist wenn du in zellen eingeschlossen wirst, nicht so lagermæssig wie schwedt.
so wurde uns das erklært damals mit offen und geschlossen.
http://www.youtube.com/user/DrakeVinge/videos
baustus
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Registriert: 26 Dez 2009, 17:35

Re: Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

Beitrag von baustus »

wahrscheinlich wurde das jedem anders erklärt. ich würde offenen vollzug eher damit in verbindung bringen, dass man einen bezug nach außen hat. also auch die arbeit außerhalb des vollzuges und der geschlossene vollzug für sich als geschlossenes objekt besteht, es also nie verlassen wird. bis zum tage der entlassung. aber da will ich mich nicht festlegen, müsste man googeln.

baustus
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zippl65
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Re: Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

Beitrag von zippl65 »

Hallo alle beisammen,

offener Vollzug = freie Bewegungsmöglichkeit innerhalb des Objektes

geschlossener Vollzug = eingeschlossen in einer Zelle mit kontrolliertem Freigang, also auch kein Kontakt, ausserhalb des Freigangs, mit
anderen Inhaftierten

Gruß Hartmut
harald
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Re: Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

Beitrag von harald »

Zur damaligen Zeit kann man das als Erklärung durchaus gelten lassen.
Ist aber aus heutiger Sicht verwirrend, da geschlossenenr Vollzug, wie schon der Name sagt,
eben geschlossen. Das heist aber nicht automatisch 23 Stunden Einschluss.
Offener Vollzug bedeutet kurz gesagt: im Knast schlafen, dann zur Arbeit, anschließend wieder in den Knast.
Wobei sich die Betreffenden Personen auch noch an den Haftkosten beteiligen dürfen.

Harald
baustus
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Registriert: 26 Dez 2009, 17:35

Re: Militärstrafvollzug Schwedt: "Ein Mythos!?"

Beitrag von baustus »

wobei auch damals < freie bewegungsmöglichkeit im gesamten objekt > als absoluter relativismus angesehen werden müsste.

baustus
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