Das subjektive Empfinden von Gefangenen
Jeder Mensch, der in Gewahrsam des Staates ist ( sei es U-Haft oder Absitzen der Freiheitsstrafe ) empfindet diese "Freiheitsberaubung " natürlich als bedeutenden Einschnitt in sein Privatleben.
Dazu kommt, das vermutlich die wenigsten zugeben, zu Recht ( entsprechend den geltenden Bestimmungen) einsitzen zu müssen.
Zugeben,das sie gegen Rechtsnormen verstoßen haben und nun dafür bestraft werden.
Justitzirtümer sollen bei dieser Überlegung außen bleiben.
Nun soll ja letzthin die Freiheitsstrafe das sein,was auch schon das Wort sagt : Strafe.
Das dabei mit vielen Einschränkungen gegenüber dem Zivilen- und Privatleben gearbeitet wird, liegt ja in der Sache selbst begründet.
Und somit ist wohl die Freiheitsstrafe und das verbringen derselben in den dazu geschaffenen Räumlichkeiten ( im Volksmund Knast) in keinem Staat und Rechtssystem der Welt ein Vergnügen.
Aus diesen Gründen wird wohl ein veruteilter Straftäter ( egal ob Taschendieb oder Mörder) am Rechtssytem sowie deren Verwirklichung ( also verbüßen der Freiheitsstrafe) nichts gutes finden und auch so entsprechend sich äußern und auch das persönlich erlebte darlegen.
Da die wenigsten diese Schilderungen überprüfen können, kann natürlich auch etwas geschummelt werden um sich selbst als tragisches Opfer der Justitz darzustellen.
Gleichzeitig kann dargestellt werden, wie grausam und unmenschlich der "Knast " ist .
Auch hier soll nicht verallgemeintert oder abgewertet werden, denn nachgewiesener Weise, gab es auch in den Strafvollzugseinrichtungen der DDR Übergriffe und Grausamkeiten.Statistik: Verfasst von Dresdner — 17 Okt 2008, 16:04
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